
Rechtsanwalt Dipl. Jur Norbert W.G. Rauh
Ihr Anwalt für Handwerk, kleine- und mittlere Unternehmen, Verkehrsunfall, Nutzungsausfall, Erbrecht
Verkehrsrecht – Ihr Recht bei und nach einem Unfall
Ein unverschuldeter Verkehrsunfall ist ärgerlich genug. Überlassen Sie die Schadensabwicklung nicht der gegnerischen Versicherung, deren Hauptziel oft die Kürzung Ihrer Ansprüche ist. Ich übernehme die komplette Korrespondenz und hole das Maximum für Sie heraus.
Schadensersatz nach dem Unfall: Durchsetzung aller Ansprüche auf Reparaturkosten, Mietwagen oder Totalschadenbasis gemäß
§ 7 StVG i.V.m. § 115 VVG und § 249 BGB
Nutzungsausfallentschädigung: Wenn Sie Ihr verunfalltes Fahrzeug während der Reparatur oder Wiederbeschaffung nicht nutzen können und keinen Mietwagen nehmen, steht Ihnen Geld für den entgangenen Fahrgenuss zu
§ 249 BGB Absatz 2 BGB analog
Schmerzensgeld: Durchsetzung angemessener Entschädigungen bei erlittenen Verletzungen
§ 253 BGB
Geben Sie die Schadensregulierung von Anfang an in professionelle Hände – meistens muss die Gegenseite die Anwaltskosten sogar komplett übernehmen.
Telefon Nummer : 09324 604 9300 — e-mail : Post@Rechtsanwalt-Rauh.de