
Rechtsanwalt Dipl. Jur Norbert W.G. Rauh
Ihr Anwalt für Handwerk, kleine- und mittlere Unternehmen, Verkehrsunfall, Nutzungsausfall, Erbrecht, Arbeitsrecht
Mietrecht & Pachtrecht – Schutz für Ihr Eigentum und Ihre Filialen
Ich sichere Ihre Verträge ab und schütze Sie vor langwierigen und kostspieligen Räumungsprozessen.
Immobilien und Gewerbeflächen sind wertvolle Wirtschaftsgüter. Ob privates Wohnraummietrecht oder komplexe gewerbliche Pachtverträge für Filialbetriebe und Produktionsstätten – ich vertrete Vermieter und gewerbliche Mieter fundiert und zielorientiert.
Wohnraummietrecht für Vermieter: Durchsetzung von Mietzahlungen
§ 535 Abs. 2 BGB
rechtssichere Mieterhöhungen und Begleitung bei Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder Zahlungsverzugs
§ 543 BGB
Gewerberaummiete & Pachtverträge: Besondere Expertise bei Verträgen für Filialen, Gastronomiebetriebe oder Produktionsstätten
§ 581 BGB
Hier gelten oft keine gesetzlichen Schutzvorschriften wie im Wohnraum – jede Klausel muss exakt verhandelt sein.
Betriebskosten & Modernisierung: Durchsetzung und Abgrenzung von Umlagen und Erhaltungsmaßnahmen.
Telefon Nummer : 09324 604 9300 — e-mail : Post@Rechtsanwalt-Rauh.de